Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Allgemeines

1.1 Allen Rechtsgeschäften, insbesondere Kaufverträgen, liegen nur unsere nachfol­genden Geschäftsbedingungen zugrunde. Dies gilt auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte. Von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit; dies gilt auch, wenn diesen von uns nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.2 Angebote, die wir dem Käufer unterbreiten, dienen lediglich der Vertragsanbah­nung und sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt worden. Wir behalten uns jedenfalls die Annahme oder Ausschlagung eines Rechtsgeschäfts vor. Jede Vertragsannahme bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.

Mit unseren Vertretern, Angestellten oder sonst für unsere Firma tätig werdende Personen getroffene, abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind berechtigt, entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.

Die Ausführung der in unseren Katalogen und Prospekten abgebildeten Waren unterliegt laufend Änderungen, entsprechend der Entwicklung der Technik, die vorbehalten bleiben. Abbildungen und warenbeschreibende Angaben in unseren Katalogen und Prospekten sind daher für uns unverbindlich.

 

2. Preise
2.1 Die Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart, ohne Verpackung ab unserem Lager Marchtrenk oder Lieferwerk zuzüglich gesetzlicher MwSt., Verpackungs- und Zustellkosten.

2.2 Neue Belastungen der Ware, die z. B, durch Erhöhung der Lieferantenpreise, der MwSt., Beförderungs­steuer, Zölle, Ausfuhr-Abgaben, Frachten oder sonstige behördliche Maßnahmen oder Anordnungen nach Vertragsabschluss entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

2.3 Wir sind berechtigt, Erhöhungen seiner Einkaufspreise gegenüber dem Stand zum Vertragsabschluss dem Käufer zusätzlich in Rechnung zu stellen, soweit diese auf Änderungen gemäß Ziffer 2.2 beruhen.

 

3. Lieferzeit und Lieferverzug
3.1 Liefertermine sind, falls nichts anderes vereinbart, unverbindlich und können nur als annähernd betrachtet werden.

3.2 Wird unsere Lieferung durch ein unabwendbares, von uns nicht zu vertre­tenden Ereignis verzögert oder unmöglich, sind wir für die Dauer der Be­hinderung und Nachwirkungen von der Lieferung entbunden. Entschädigungsan­sprüche sind gegen uns ausgeschlossen. Beide Parteien sind berechtigt, bei einer derartigen Verzögerung oder im Falle der Unmöglichkeit der Leistung, welche länger als 4 Wo­chen dauert, nach erfolgloser Setzung einer vierzehntägigen schriftlichen Nachfrist, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.

3.3 Wir sind nicht verantwortlich für Lieferverzögerungen, die durch staat­liche Beschränkung der Einfuhr, wie Devisenbewirtschaftungen usw. hervorgeru­fen werden.

 

4. Versand
4.1 Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart, Die Gefahrtragung des Käufers gilt aber auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

4.2 Mit Aushändigung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung des Transportes bestimmten Person oder Anstalt haben wir unsere vertragliche Lieferleistung erfüllt.

 

5. Abruf und Abnahme
5.1 Bei Vereinbarung der Lieferung auf Abruf ohne genaue Terminbestimmung ist die Ware auf unser Ersuchen spätestens drei Monate nach Abschluss ab­zunehmen, Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere am Tage der Abnahme gül­tigen Preise. Übersteigen die am Tag der Abnahme gültigen Preise im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise um mehr als 15 %, so steht dem Käufer die Möglichkeit zu, ohne Einhaltung der ge­setzlichen Rücktrittsvoraussetzungen rechtsfolgenlos von dem Vertrag zurücktreten.

5.2 Bleibt ein Ersuchen gemäß Ziffer 5.1 an den Käufer, die Ware abzunehmen, acht Tage ganz oder teilweise erfolglos, so haben wir das Recht, über die Ware eine Rechnung zu stellen und sofortige Zahlung zu beanspruchen, sofern der Käu­fer nicht aufgrund der gesetzlichen Vorschriften berechtigt ist, die Abnahme zu verweigern.

5.3 Im Falle der unberechtigten Abnahmeverweigerung wird die verkaufte Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers eingelagert. Lagermiete und Einlagerungskosten können berechnet werden. Eine Pflicht zur Versicherung besteht für uns nicht.

 

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlung hat innerhalb von zehn Tagen mit  2% Skonto oder innerhalb von 21 Tagen netto ab Fakturendatum zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Fristen beginnen jeweils mit dem Datum des Rechnungseingangs.

6,2 Der Käufer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 21 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstel­lung leistet, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf.

6.3 Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, hat er gemäß § 352 UGB Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz und alle aufgelaufenen außergerichtlichen Mahnspesen einschließlich Anwaltskosten zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt hiervon unberührt.

6.4 Aufrechnungsrechte gegen unsere Forderungen stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insofern befugt, als sein Ge­genanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Zurückbehaltungsrechts - insbesondere des kauf­männischen Zurückbehaltungsrechts - ist ausgeschlossen.

6.5 Wechsel oder Schecks nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und zahlungshalber in Zahlung. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

6.6 Treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit entfallen lassen, sind wir berechtigt, die Zahlung sämtlicher noch offener, bereits fälliger Forde­rungen sofort zu verlangen und, sofern eine entsprechende Zahlung trotzt Auffor­derung zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist unterbleibt, von dem Ver­trag zurückzutreten und die von uns gelieferte Ware zurückzunehmen.

6.7 Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung von zumindest 7 Tagen berechtigt, ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten wobei uns das Recht zusteht, entweder eine Vertragsstrafe ohne Nachweis eines Schadens von pauschal 30% des Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäfts­verbindung mit dem Käufer unser Eigentum, Zahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist. Die unter Eigentumsvorbehalt geliefer­te Ware ist von der anderen Ware getrennt zu lagern und gegen Feuer, Diebstahl und Verderb zu sichern und zu versichern.

7.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind Weiterveräußerungen nur im ord­nungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Der Käufer tritt seine Ansprüche aus der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gekauften Ware in dem Betrag an uns ab, der dem Wert, wie aus der Rechnung ersichtlich, entspricht. Gleiches gilt für die dem Käufer aus Vernichtung und Beschädigung der Vorbehaltsware im Versicherungsfall oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forde­rungen.

7.3 Eine Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegen­ständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder vermengt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhält­nis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten oder vermengten Sa­chen im Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung.

7.4 Der Käufer ist verpflichtet, bei Pfändungen oder Zugriffen Dritter auf unser Eigen­tumsrecht hinzuweisen und uns von der Pfändung unter Bekanntgabe aller Daten der Pfändung unverzüglich schriftlich zu verständigen.

 

8. Mängelhaftung /Haftungsbegrenzung
8.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns zu untersuchen. Allfällige Mängel hat der Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nach einer berechtigten Mängelrüge können wir die bemängelte Ware umgehend selbst oder durch einen Beauftragten besichtigen (lassen).

8.2 Bei mangelhaft gelieferter Ware können wir nach unserer Wahl entweder Ersatz liefern oder verbessern. Ist weder eine Ersatzlieferung noch eine Verbesserung möglich oder zumutbar, so kann der Käufer die weiteren gesetz­lichen Gewährleistungsansprüche geltend machen, Dies gilt auch, wenn unsererseits zwei Verbesserungsversuche fehlschlagen sollten. Für gebrauchte Ware wird keine Gewährleistung geleistet.

8.3 Alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche und auch alle sonstigen Ansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung.

8.4 Für alle Schäden haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.  Alle vereinbarten  Haftungsbeschränkungen gelten so­wohl für gesetzliche wie auch vertragliche Ansprüche, insbesondere auch Scha­densersatzansprüche aufgrund von Gewährleistungsvorschriften, 

 

9. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten erhaltenen Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen einschließlich Versand der Ware und Lieferung frei Haus ist Marchtrenk

10.2 Erfüllungsort für die Zahlung des Käufers ist Allhaming
10.3 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Traun. 
10.4 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.